Erst dann, wenn das Nest in einen solchen Sicherheitscontainer geschoben worden ist, haben Sie Ihrer Sorgfaltspflicht entsprochen. Sie riskieren enorme Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung, wenn sich Ihre Hornissen ins Fahrzeuginnere verirren und Sie einen Unfall haben. Und dumm ist es auch noch!
Dr. Elmar Billig

01_02_20